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ab Lieferung resp. Fülldatum
Sollte Ihre Batterie während der Garantiezeit irgendwelche Mängel aufweisen, so haben Sie das Recht auf kostenlosen Ersatz.
Der Garantieanspruch erstreckt sich ausschliesslich auf die kostenlose Instandstellung bzw. Umtausch der defekten Batterie, sofern nachgewiesene Material- oder Fabrikationsfehler vorliegen.
24 Monate Garantie
- alle Batterien, welche ausschliesslich als Starterbatterien eingesetzt werden
- IMAG-Blockkasten-Batterien mit positiven Röhrchenplatten
- Hawker-Odyssey-Energy
- OPTIMA-/Exide-Starterbatterien
6 Monate Garantie
- Motorrad-Batterien
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Batterien,
- die nach der Inbetriebnahme einen Kasten- oder Deckelriss aufweisen bzw. beschädigt wurden
- die geöffnet worden sind oder an denen anderweitige Reparaturen oder Aenderungen vorgenommen wurden
- die Abnutzungserscheinungen aufweisen, die auf unsachgemässe Wartung, unzulässige Verwendung oder Betriebsbedingungen (z.B. Ueberladung, Tiefentladung, Sulfatierung, Zyklisierung usw.) zurückzuführen sind
- deren Nennkapazität niedriger ist, als für das entsprechende Fahrzeug vom Hersteller vorgesehen
- die keine Fabrikdatierung mehr aufweisen, deren Inbetriebsetzungsetikette nicht korrekt datiert worden ist oder für die das Verkaufsdatum nicht nachgewiesen werden kann
Auf Starterbatterien, die für andere Zwecke wie z.B. Antrieb und Beleuchtung usw. eingesetzt werden, besteht kein Garantieanspruch.
Garantiebestimmungen für Traktionsbatterien mit positiven Röhrchenplatten und negativen Gitterplatten
1. Garantiezeit
- Die Garantiezeit beträgt ab Versanddatum 4 Jahre, unter Berücksichtigung der Paragraphen Garantieleistungen und Garantiebedingungen
2. Garantieanspruch
- Ein Garantieanspruch im Rahmen der Garantiebedingungen kann geltend gemacht werden, wenn innerhalb der Garantiezeit die einwandfreie Funktion durch mechanische Defekte beeinträchtigt ist, oder wenn die verfügbare Kapazität weniger als 80 % der Nennkapazität beträgt
3. Garantieleistungen
- Müssen nach 12 Betriebsmonaten Elemente oder eine Batterie als Ganzes ersetzt werden, reduziert sich die Garantieleistung proportional zur Nutzungsdauer, bezogen auf die Garantiezeit
4. Garantiebedingungen
Der Anspruch auf eine Garantieleistung setzt voraus,
- dass die Behandlungs- und Wartungsvorschriften strikte eingehalten wurden
- dass die Batterie mit einem vom Batteriehersteller gelieferten und für diese Batterie zugeordneten Ladegerät, oder mit einem Gerät anderen Ursprungs das folgende Bedingungen erfüllt, geladen wird:
- Dimensionierung und Kennlinie nach DIN 41773 resp. 41774 oder einer anderen adäquaten Norm.
- Maximalstrom begrenzt auf den Wert gemäss den Batterie-Betriebsvorschriften des Herstellers
- dass die Batterie während 24 h nur mit einem Betriebszyklus (Entladung/Ladung) beansprucht, und höchstens innerhalb der in Betriebsvorschriften festgelegten Grenzwerten betrieben wird
- (Entladung bis ca. 1,14 kg/l = ca. 80 % der Nennkapazität).
- Bei Beanspruchung mit mehr als einem Betriebszyklus in 24 h oder mehr als 300 Zyklen pro Jahr resp. 1200 während der Garantiezeit, reduziert sich die Garantiezeit proportional zu den zusätzlich gefahrenen Zyklen
- dass keine Montagearbeiten, Aenderungen oder Reparaturen durch den Besteller oder Dritte vorgenommen wurden, es sei denn, wir hätten solchen Arbeiten schriftlich zugestimmt